Leinen los? Nur bei sicherem Rückruf.

Amiiiiie! Amiiiiie! Amiiiiie? Amiiiiie! Hinter der hohen Hecke, die das ganze Grundstück umgibt, geht das Gebell mehrerer Hunde los, wenn man vorbeigeht. Einer von ihnen scheint Amie zu heißen. Jedenfalls wird vom Haus aus immer Amiiiiie! gerufen, sobald die Bellerei losgeht. Nur – das Gebell geht fröhlich weiter, denn keiner scheint sich von den Amie-Rufen auch nur im Geringsten angesprochen zu fühlen.

Hier könnte der Fall einer typischen Fehlkonditionierung vorliegen.

Man könnte natürlich auch einfach sagen: Die Hunde sind nicht erzogen. Trotzdem erkläre ich einmal, was ich an dieser Stelle mit Fehlkonditionierung meine. Ganz einfach ausgedrückt bedeutet „Konditionierung“, ein Verhalten in den Zusammenhang mit einem bestimmten Signal bringen. In diesem Fall hieße das, dass alle die Amie heißen, auf dieses akustische Signal herbeieilen sollten.

Hund hört Rückrufsignal
Auf das Rückrufsignal sollte der Hund ohne zu zögern herbeikommen. Foto: Dani Rieck

Andere Beispiele für konditioniertes Verhalten im Hundetraining sind: Komm! Sitz! Platz! (oder Leg dich, oder down…)

Um Hunden diese richtig beizubringen, nämlich so, dass sie in der gewünschten Weise darauf reagieren, muss man frühzeitig damit anfangen, diese Signale dann zu geben, wenn ein Hund das erwünschte Verhalten gerade ausführt. Wenn man das mit Konsequenz und Geduld einübt, sollte die Verknüpfung (Signal löst Verhalten aus) nach einiger Zeit zuverlässig hergestellt sein.

Wenn man das Signal jedoch immer dann gibt, wenn der Hund gerade das Unerwünschte tut, stellt er auch hier eine Verknüpfung her und wird bald auf das Signal hin das Unerwünschte tun. Anhand des Beispiels „Rückruf“ bedeutet das, er lernt weiterzulaufen, nicht zu kommen, nicht zu gehorchen, wenn er gerufen wird.

Viele Menschen denken gar nicht darüber nach, dass es Konsequenzen hat, wenn sie ihren Vierbeiner im falschen Moment anzusprechen – in einem Moment wo er nicht reagieren will und nicht reagieren wird. Das fängt schon bei den ganz kleinen Welpen an. Man spricht sie an, ruft nach ihnen – und findet sich damit ab, dass sie nicht darauf reagieren. „Der ist doch noch so klein!“ sagt man dann und ahnt nicht, dass man ihnen gerade völlig falsche Sachen beibringt.

Caern Terrier Welpe
Das ist der Caern Terrier Welpe „Jogi“. Er ist noch viel zu jung, um schon zuverlässig zu gehorchen.

Mein Rat: Rufen Sie Ihren Welpen nur dann, wenn er wirklich kommen soll und nur dann, wenn Sie wissen, dass er auch kommen wird. Und wenn Sie ihn rufen müssen, obwohl er gerade nicht so aussieht, als wollte er kommen? Dann machen Sie in anderer Weise auf sich aufmerksam, durch Pfeifen, Zwischern, Quieken, Knistern, Klappern, Spielen… Hauptsache, Sie verwenden nicht das Signal, das einmal Ihr sicherer Rückruf werden soll.

Caern Terrier Welpe
„Ich bin dann mal weg!“ Jogi jetzt zu rufen, wäre wahrscheinlich nicht die richtige Idee.

Das ist ein kleiner Teil von dem, was man wissen muss, wenn man später nicht zu denen gehören will, deren Rufen und Pfeifen von ihrem Hund ignoriert wird, denn das ist nicht nur peinlich und lästig, sondern auch gefährlich. Man kann sagen, dass fast alle Hunde, die in Unfälle verwickelt werden, zu denen gehören, die das Rufen ihres Menschen ignoriert haben.

Wenn Sie später mit ihrem Hund entspannt und sicher unterwegs sein möchten, dürfen Sie die Wichtigkeit des zuverlässigen Rückrufes nicht unterschätzen.

Hier gehts zum Kurs FREILAUF UND RÜCKRUF

Hier habe ich Infos zu den rechtlichen Fragen rund um den abgeleinten Hund für Sie zusammengetragen:

Wem gehört eigentlich der Wald?

Die Waldgebiete im Oberbergischen Land sind nicht „herrenlos“, sondern jeder Wald hat seinen Besitzer. Es gibt Privatwälder, Staatswälder (die dem Bundesland gehören) und Körperschaftswälder, die Eigentum der Kommunen oder Städte sind.

Das Hauptziel der Wälder ist der wirtschaftliche Ertrag. Trotzdem dürfen sie „zum Zwecke der Erholung“ von jedem betreten werden. Das ist durch das Waldbetretungsrecht so geregelt. Ausgeschlossen von diesem Recht sind zum Beispiel Schonungen, Anpflanzungen, Dickungen und besonders Naturschutzgebiete.

Für Hundehalter wichtig zu wissen:

Laut dem Landesforstgesetz dürfen Hunde im Wald frei laufen, sofern sie die Wege nicht verlassen und sich im Einwirkungsbereich des dazugehörigen Menschen befinden.*

*Der Einwirkungsbereich ist individuell sehr unterschiedlich! Manche Hundebesitzer können ihre Vierbeiner, selbst unter starken Reizeinwirkungen, noch über größere Distanzen kontrollieren. Bei anderen ist es dann, selbst auf geringe Distanz, schon aus und vorbei. Diese sind nicht für den Freilauf geeignet und sollten generell an der Leine gehalten werden.

Und Felder, Wiesen und Weiden?

Sie gehören zu den landwirtschaftlich genutzten Flächen und es besteht laut dem Landschaftsgesetz kein generelles Betretungsrecht. Die Eigentümer dieser Grundstücke gehen aber in der Regel sehr großzügig damit um, sofern sich Spaziergänger mit und ohne Hund angemessen verhalten.

Hunderecht in Wald und Feld
Hunderecht in Wald und Feld.    „Der tut nix!“ Trotzdem muss jeder Hund zuverlässig abrufbar sein.

 

 

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